Einreisebestimmungen Singapur
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei Einreise wird eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt.
Die Überschreitung kann streng geahndet werden.
Bitte beachten Sie, dass es kurzfristig Änderungen zu den Einreisebestimmungen geben kann. Auf der offiziellen Seite des Ministry of Foreign Affairs Singapore finden Sie die aktuellen Bestimmungen.
Einreise
Alle Reisenden nach Singapur müssen innerhalb von 3 Tagen vor Ankunft, einschließlich des Ankunft Tages, die obligatorische Singapore Arrival Card (SGAC) beantragen.
https://eservices.ica.gov.sg/sgarrivalcard/
Rechtliche Besonderheiten
In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.
Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.
Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana. Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Der Besitz und Konsum geringer Mengen aller Drogenarten (auch Marihuana!) werden in Singapur und auch beim Transit/Flughafen streng bestraft.