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Einreisebestimmungen für Thailand
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für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für Staastangehörige
aller anderen Länder erkundigen Sie sich bitte bei uns. |
Reisedokumente
Reisende benötigen neben einem gültigen Reisepass, dessen
Gültigkeitsdauer bei Ausreise noch mindestens noch 6 Monate betragen
muss, ein bestätigtes Weiter-oder Rückreiseticket. Kinderausweise
werden nicht anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine offizielle
Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten.
Visum
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für
deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum
erforderlich. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten können von den
thailändischen Grenzbehörden (Immigration) mehrere „Einreise- und
Aufenthaltserlaubnisse“ mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu
maximal 30 Tagen in den Reisepass eingestempelt werden. Die
Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten.
Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand
aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen
Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein
"non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90
Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage
verlängert.
Folgende Stellen in der BRD erteilen Visa:
Königlich - Thailändische Botschaft
Lepsiusstraße 64-66, 12163 Berlin
Tel.:030-79 48 10, Fax: 030-79 48 15 11
Öffnungszeiten: 9.00-12.00, 14.00-16.30
Königlich - Thailändisches Generalkonsulat
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt/M
Tel. 069-698680 Fax 069-69868228
Königlich - Thailändisches Honorarkonsulat
An der Alster 85, 20099 Hamburg
Tel.: 040-248 39 118, Fax: 040-24 83 92 06
Öffnungszeiten: April-August 10.00-12.00 Uhr, September-März 9.30-12.30
Uhr
Amtsbezirk: Hamburg, Bremen, Schleswig Holstein
Königlich - Thailändisches Honorarkonsulat
Christoph Str.18-20, 45130 Essen
Tel.: 0201 95 97 93 34, Fax: 0201 95 97 94 45
Amtsbezirk: Nordrhein-Westfalen, Niedersachen
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Pforzheimerstrasse 381, 70499 Stuttgart-Weilimdorf
Tel.: 0711-2264844, Fax. 0711-2264856
Amtsbezirk: Baden-Württemberg
Königlich - Thailändisches Honorarkonsulat
Prinzenstr. 13, 80639 München
Tel.: 089-168 97 88, Fax: 089-13 07 11 80
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-12.00
Amtsbezirk: Bayern, Sachsen
In der Schweiz wenden Sie sich bitte an:
Königlich-Thailändische Botschaft
Kirchstrasse 56
3097 Bern-Liebefeld
Tel.: 031 970 30 30
Königlich - Thailändische
Generalkonsulat:
Löwenstrasse 3
8001 Zürich
Tel.: 043 344 7000 Fax: 043 344 7001
Zustelladresse:
Postfach, 8021 Zürich
Königlich - Thailändisches
Honorarkonsulat:
Cours des Bastions 16
1211 Genf
Tel. 022 311 07 23
In Österreich erteilen folgende Stellen Visa:
Königlich - Thailändisches Botschaft
1180 Wien, Cottagegasse 48
Tel.: 01-478 27 97
Königlich - Thailändisches
Honorarkonsulat:
Rieggasse 44, 6850 Dornbirn
Tel.: 055 72 - 256 00 14
Bozener Platz 2, 6021 Innsbruck
Tel.: 05 12 - 58 04 61
Arenbergstr. 2, 5020 Salzburg
Tel.: 06 62-64 65 66 |
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