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Einreisebestimmungen für Nepal

Reisedokumente / Visum

Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird. Ein kostenfreies Visum ist nur für max. 3 Tage gültig. Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Kinderreisepässe für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils wird ohne Einschränkung anerkannt. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht.

Für die Gültigkeit des Einreisedokuments gibt es keine besonderen Vorschriften, das Visum wird auch bis zum letzten Tag der Gültigkeit erteilt. Die Einreise mit vorläufigen Dokumenten ist möglich.

Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.

Seit Juli 2008 gibt es ein kostenloses 3-Tage-Visum nur noch für Angehörige der SAARC-Staaten. Ein Transitvisum für 1 Tag kostet US$ 5,-.

Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist

- bis zu 30 Tagen pro Tag 2,-- USD
- bis zu 90 Tagen pro Tag 3,-- USD
- über 90 Tagen 5,-- USD pro Tag

zu zahlen.

Zusätzlich ist ein Visum zu beantragen und  es kann eine Strafe bis 50.000,-- NPR festgesetzt werden.

Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.

Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.

Die chinesische Botschaft in Kathmandu hat die Bearbeitung von Visumanträgen für Tibet wieder aufgenommen, derzeitige Dauer ca. 4-5 Tage.

 

Besondere Zollvorschriften

Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.

Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:

Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden

  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr

Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände

  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel

Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.

Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände

  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes  (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000

Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen

  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

 

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.

Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.

Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.

Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

 

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letzte Aktualisierung 26.07.2009