Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem
Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum
erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den
lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer
erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei
der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.Seit dem
Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen
Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in
Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf
gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten.
Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration"
kontaktiert werden.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei jeder Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
sein, also auch bei Wiedereinreise im Rahmen von Rundtouren. Vorläufige
Reisepässe und Kinderreisepässe werden anerkannt. Kinder sollten
möglichst mit eigenem Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild
reisen. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist
nur dann zur Einreise ausreichend, wenn ein Lichtbild des Kindes im Pass
angebracht ist. Vorherige Reisen nach Israel führen nicht zu Problemen
bei der Einreise.
Besondere Zollvorschriften
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der
Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol
internationalem Standard.
Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie
Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten
geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen
unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus
Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen
gestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenvergehen werden, ebenso wie illegaler Waffenbesitz, mit der
Todesstrafe geahndet, die auch gegen Ausländer verhängt wird. Für
Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia. Auch
einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können
gemäß § 377 des malaysischen Strafgesetzbuches mit bis zu 20 Jahren
Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. Eine Strafverfolgung
erfolgt nur, wenn Anzeige erstattet wird.
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