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Einreisebestimmungen für Malaysia

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.

Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.

Reisedokumente

Der Reisepass muss bei jeder Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, also auch bei Wiedereinreise im Rahmen von Rundtouren. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe werden anerkannt. Kinder sollten möglichst mit eigenem Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild reisen. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nur dann zur Einreise ausreichend, wenn ein Lichtbild des Kindes im Pass angebracht ist. Vorherige Reisen nach Israel führen nicht zu Problemen bei der Einreise.

Besondere Zollvorschriften

Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.

Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenvergehen werden, ebenso wie illegaler Waffenbesitz, mit der Todesstrafe geahndet, die auch gegen Ausländer verhängt wird. Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia. Auch einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können gemäß § 377 des malaysischen Strafgesetzbuches mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. Eine Strafverfolgung erfolgt nur, wenn Anzeige erstattet wird.

 

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letzte Aktualisierung 07.12.2011