Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein
Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der
Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193
Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft
in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.:
+66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische
Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.:
+66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).
Sogenannte „Visa upon Arrival“ können für einen Aufenthalt von 30
Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang
Prabang und Paksé sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis
von 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen
Reisepasses und von 2 Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von
Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die
Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über
ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig
verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10
US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung
gerechnet werden.
Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos einen
Reisepass (oder vorläufigen Reisepass). Kinderausweise werden von
laotischen Behörden nicht anerkannt. Die Anerkennung des Eintrages eines
Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines Elternteils wird zur Zeit
bis zum Alter von 12 Jahren anerkannt. Im Zweifelsfall sollte eine
Kontaktaufnahme mit der laotischen Botschaft erfolgen. Kinder sollten
nach Möglichkeit mit eigenem Reisepass nach Laos einreisen, um im
Notfall auch ohne den ggf. verhinderten Elternteil, in dessen Pass sie
eingetragen sind, das Land verlassen zu können.
Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate
gültig sein.
Einreise
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten
Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten,
dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen
eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu
erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).
Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden
resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich
kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher
unterrichtet wird. |