Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit 01. Februar 2004 ein Visum
zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt
und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen
(siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können
getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen
Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt
rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD
zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus
ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum
vor der Einreise beantragt werden. Reisende, die einen
Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen, benötigen auf
jeden Fall vor der Einreise ein Visum.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und
Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht
(nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen
Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden
Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya,
Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram,
Balikpapan, Makassar, Kupang
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk
Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana
Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk
Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung,
Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare,
Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum
vor der Einreise zu beantragen.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit,
Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der
zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber
eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist.
Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur
Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes
Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe
Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen
Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu
zahlen.
Reisedokumente
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Indonesien noch
mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur
mit Lichtbild anerkannt, allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen
seitens der indonesischen Behörden führen. Ein eigener Reisepass oder
vorläufiger Reisepass garantieren eine reibungslose Einreise.
Kinderreisepässe werden anerkannt und müssen bei der Einreise nach
Indonesien ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu
entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und
150.000,- Rp (Bali/Surabaya).
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach
Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die
privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren
Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim
örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen
zu Problemen bei der Einreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich
kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher
unterrichtet wird. |