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Einreisebestimmungen für Indien

Reisedokumente / Visum

Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis bzw. -reisepass und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich.

Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.


Besondere Zollvorschriften

Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.

Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

 

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letzte Aktualisierung 07.12.2011