Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum
erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen
chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in
Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter
besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der
chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite
der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind
auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433
Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden
die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale)
oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen
Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich,
dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit
der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes
und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China
nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der
Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als
sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende
Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong
und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist
unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR
China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur
möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen
ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits
bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet
Reisedokumente
Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens
sechs Monate gültig sein muss. Für die Einreise können sowohl die vor
dem 1. November 2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe
(biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise
mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich.
Der vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum
Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem
Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!). Seit
dem 1 Januar 2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der
Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 1.
Januar 2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre
Gültigkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten
Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel.
Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt
werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen
eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils
eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein
Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im
Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind
gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch
bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen
Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt
empfehlenswert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei
Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb
von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das
Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden
untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen. |