Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen betreffen nur Flüssigkeiten, die
Sie in Ihrem Handgepäck mit sich führen.
Die USA-betreffenden Sicherheitsbestimmungen ändern sich hierdurch
nicht und bleiben weiterhin bestehen.
Auf Flügen
- innerhalb der Europäischen Union (z.B. von
Frankfurt nach Madrid)
- von einem EU-Flughafen in Länder, die nicht
der EU angehören (z.B. von Frankfurt in die USA)
- im Inland (z.B. von Frankfurt nach Berlin)
- ab Norwegen, Island und der Schweiz (z.B. von
Oslo nach Paris)
dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck nur noch
eingeschränkt durch die Sicherheitskontrolle geführt werden. Duty
free-Artikel können Sie wie gewohnt im Anschluss nach der
Sicherheitskontrolle einkaufen. Für die USA gelten derzeit
Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen
erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.
Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, diese neuen Bestimmungen
bereits vor Reisebeginn zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das
Nötigste zu reduzieren.
Was ist neu?
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeiten in
Behältnissen mitgeführt werden, die maximal 100 ml fassen (es gilt
die aufgedruckte Höchstmenge).
- Die Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren 1 Liter-Plastikbeutel
transportiert werden.
- Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet.
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle
separat vorgezeigt werden.
Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben
genannten Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der
Sicherheitskontrolle entsorgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle
Flüssigkeiten, die nicht dringend während des Fluges benötigt werden, in
Ihr Gepäck zu geben, das Sie einchecken.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des
Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels
transportiert werden. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100
ml-Beschränkung, müssen aber an der Sicherheitskontrolle ebenfalls
vorgelegt und durchleuchtet werden.
Welche Produkte sind von der Mitnahmebeschränkung betroffen?
- Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke,
Suppen, Sirups
- Kosmetika
- Parfums
- Gels, einschließlich Haar- und Duschgels
- Pasten, einschließlich Zahnpasta
- Sprays
- Mascara
- Cremes, Lotionen und Öle
- Inhalte von Druckbehältern, wie Rasiercreme,
Schäume und Deodorants
- Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen
- andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung
Wo bekommt man die wiederverschließbaren Beutel?
Die durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem
maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter sind im Einzelhandel z.B. als
Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss erhältlich. Für Notfälle werden in der
Anfangsphase am Frankfurter Flughafen eine begrenzte Anzahl von Beuteln
vorgehalten.
Was ändert sich nicht?
Die neuen Regelungen betreffen nur den Transport von Flüssigkeiten
in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle. In Ihrem
eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen,
sofern die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im
Luftverkehr dieser Aufgabe im Reisegepäck nicht entgegenstehen.
Auch der Einkauf von flüssigen Duty Free-Artikeln ist weiterhin
problemlos möglich. Sie bekommen diese Waren in einem speziell
versiegelten Beutel an der Kasse übergeben. Die Versiegelung wird von
der Verkaufsstelle vorgenommen. Mit diesem Verfahren können Sie
problemlos innerhalb der EU umsteigen, wenn der Beutel bis zum Ende der
letzten Teilstrecke versiegelt bleibt. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg
der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt
sein.
Duty Free
In den Duty Free- und Travel-Value-Shops sowie in allen anderen
Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen des Frankfurter Flughafens
können Parfüms, Kosmetika oder Spirituosen in den üblichen Verpackungen
wie bisher gekauft werden. Ihre Einkäufe aus Duty Free- und
Travel-Value-Läden sind innerhalb der EU problemlos mitzunehmen und
werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten und versiegelten
Beuteln übergeben.
Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser
muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein. Bleibt der Beutel bis zum
Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt, gewährleistet
das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren. Für
die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe.
Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen
Verkaufsstelle.
Weitere Fragen?
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Customer Communication Center
unter der Telefonnummer 01805 372 4636 bzw. 01805 FRAINFO und
der E-Mail-Adresse: info@fraport.de gerne zur Verfügung. Oder
wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.
Zur Zeit sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen
Union:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
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