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Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen betreffen nur Flüssigkeiten, die Sie in Ihrem Handgepäck mit sich führen.

Die USA-betreffenden Sicherheitsbestimmungen ändern sich hierdurch nicht und bleiben weiterhin bestehen.

Auf Flügen

  • innerhalb der Europäischen Union (z.B. von Frankfurt nach Madrid)
  • von einem EU-Flughafen in Länder, die nicht der EU angehören (z.B. von Frankfurt in die USA)
  • im Inland (z.B. von Frankfurt nach Berlin)
  • ab Norwegen, Island und der Schweiz (z.B. von Oslo nach Paris)

dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck nur noch eingeschränkt durch die Sicherheitskontrolle geführt werden. Duty free-Artikel können Sie wie gewohnt im Anschluss nach der Sicherheitskontrolle einkaufen. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.

Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, diese neuen Bestimmungen bereits vor Reisebeginn zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Was ist neu?

  • Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mitgeführt werden, die maximal 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstmenge).
  • Die Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren 1 Liter-Plastikbeutel transportiert werden.
  • Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet.
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben genannten Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle Flüssigkeiten, die nicht dringend während des Fluges benötigt werden, in Ihr Gepäck zu geben, das Sie einchecken.

Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung, müssen aber an der Sicherheitskontrolle ebenfalls vorgelegt und durchleuchtet werden.


Welche Produkte sind von der Mitnahmebeschränkung betroffen?

  • Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups
  • Kosmetika
  • Parfums
  • Gels, einschließlich Haar- und Duschgels
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Sprays
  • Mascara
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Inhalte von Druckbehältern, wie Rasiercreme, Schäume und Deodorants
  • Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen
  • andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung

Wo bekommt man die wiederverschließbaren Beutel?

Die durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter sind im Einzelhandel z.B. als Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss erhältlich. Für Notfälle werden in der Anfangsphase am Frankfurter Flughafen eine begrenzte Anzahl von Beuteln vorgehalten.


Was ändert sich nicht?

Die neuen Regelungen betreffen nur den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen, sofern die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr dieser Aufgabe im Reisegepäck nicht entgegenstehen.

Auch der Einkauf von flüssigen Duty Free-Artikeln ist weiterhin problemlos möglich. Sie bekommen diese Waren in einem speziell versiegelten Beutel an der Kasse übergeben. Die Versiegelung wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Mit diesem Verfahren können Sie problemlos innerhalb der EU umsteigen, wenn der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke versiegelt bleibt. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein.


Duty Free

In den Duty Free- und Travel-Value-Shops sowie in allen anderen Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen des Frankfurter Flughafens können Parfüms, Kosmetika oder Spirituosen in den üblichen Verpackungen wie bisher gekauft werden. Ihre Einkäufe aus Duty Free- und Travel-Value-Läden  sind innerhalb der EU problemlos mitzunehmen und werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten und versiegelten Beuteln übergeben.

Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein. Bleibt der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt, gewährleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.


Weitere Fragen?

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Customer Communication Center unter der Telefonnummer 01805 372 4636 bzw. 01805 FRAINFO und der E-Mail-Adresse: info@fraport.de gerne zur Verfügung. Oder wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.


Zur Zeit sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

 
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letzte Aktualisierung 01.09.2008